E-Assessment in der Hochschulpraxis: Empfehlungen zur Verankerung an NRW-Hochschulen
Wer digitale Prüfungen an einer Hochschule einführen möchte, stößt schnell auf eine ernüchternde Erkenntnis: Die Technik ist selten das eigentliche Problem. Was fehlt, sind klare Zuständigkeiten, abgesicherte Rechtsgrundlagen und eine institutionelle Verankerung, die über einzelne engagierte Personen hinausgeht. Genau hier setzt die Publikation „E-Assessment in der Hochschulpraxis" an, die im Rahmen des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW geförderten Projekts E-Assessment NRW entstanden ist. Sie richtet sich explizit an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger – also an jene, die nicht selbst in der Prüfung sitzen, aber die Bedingungen schaffen müssen, damit E-Assessment an ihrer Hochschule gelingen kann.
Warum strukturelle Verankerung entscheidet
Viele Hochschulen in NRW haben E-Prüfungen bislang in Pilotprojekten oder auf Initiative einzelner Lehrstühle erprobt. Das funktioniert kurzfristig – scheitert aber mittelfristig an fehlenden Ressourcen, unklaren Verantwortlichkeiten und dem Wegfall der treibenden Personen. Eine nachhaltige Einführung von E-Assessment Hochschule NRW-weit gelingt nur, wenn die entsprechenden Strukturen auf Leitungsebene verankert sind.
Das bedeutet konkret: E-Assessment darf kein Add-on sein, das der E-Learning-Beauftragte nebenbei betreut. Es braucht institutionelle Heimat – in der Hochschulstrategie, im Stellenplan, in den Prüfungsordnungen.
Die sechs Handlungsfelder der Publikation
Die Empfehlungen gliedern sich in sechs zentrale Bereiche, die zusammengenommen einen vollständigen Implementierungsrahmen bilden.
1. Governance und Organisationsstruktur
Der erste Schritt ist die Benennung klarer Verantwortlichkeiten. Empfohlen wird die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle – idealerweise angesiedelt beim Rechenzentrum oder einem Zentrum für Informations- und Medientechnologien wie dem ZIM der Universität Paderborn – die als Schnittstelle zwischen IT, Prüfungsamt, Rechtsabteilung und Lehrenden fungiert. Ohne diese Stelle landen Fragen zu E-Prüfungen in einer institutionellen Grauzone, in der sich keine Abteilung zuständig fühlt.
Ebenso wichtig ist die Beteiligung der Hochschulleitung: Rektorat oder Präsidium müssen E-Assessment als strategisches Ziel benennen und entsprechend in Zielvereinbarungen und Ressourcenplanung aufnehmen.
2. Rechtliche Absicherung
Digitale Prüfungsformate erfordern angepasste Prüfungsordnungen. Ohne explizite Regelung sind E-Prüfungen rechtlich angreifbar. Die NRW-spezifische Hochschul-Digitalverordnung (HDVO) schafft hierfür den rechtlichen Rahmen auf Landesebene und regelt unter anderem die Zulässigkeit und Anforderungen an digitale Prüfungsformate.
Konkret empfiehlt die Publikation, Prüfungsordnungen hochschulweit zu überprüfen und zu ergänzen – insbesondere hinsichtlich:
- der Zulässigkeit elektronischer Prüfungsformate
- der Authentifizierung und Identitätsfeststellung
- des Umgangs mit technischen Störungen
- der Aufbewahrungsfristen für digitale Prüfungsdaten
Zusätzlich sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI) hat dazu eine eigene Handreichung für Online-Prüfungen an Hochschulen veröffentlicht, die als Pflichtlektüre für alle beteiligten Stellen gelten sollte.
3. Technische Infrastruktur
Die Empfehlungen zur technischen Infrastruktur sind bewusst systemagnostisch gehalten – es geht nicht um die Empfehlung eines bestimmten Prüfungssystems, sondern um die Anforderungen, die eine Infrastruktur erfüllen muss:
- Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit während Prüfungszeiten
- Kapazität für synchrone Großklausuren
- Revisionssichere Datenspeicherung
- Integration in bestehende Campusmanagementsysteme
- Klare Backup- und Notfallprozeduren
Empfohlen wird außerdem der Aufbau dedizierter Prüfungsräume mit standardisierter Hardware, statt auf BYOD-Szenarien zu setzen – zumindest in der Einführungsphase.
4. Didaktische Integration
Technik und Recht allein machen noch kein gutes E-Assessment. Die Publikation betont, dass Prüfungsformate didaktisch sinnvoll gestaltet sein müssen – und dass nicht jedes papiergebundene Format eins-zu-eins digitalisiert werden sollte. Das Portal e-teaching.org bietet hierzu umfangreiche Materialien zu verschiedenen elektronischen Prüfungsformaten, von der E-Klausur über Audience-Response-Systeme bis hin zu E-Portfolios.
Konkret empfohlen wird der Aufbau einer hochschulinternen Beratungsstruktur für Lehrende: Wer eine E-Prüfung durchführen möchte, soll eine kompetente Anlaufstelle haben – und nicht selbst zum Systemadministrator werden müssen.
5. Kooperation und Netzwerkbildung
Ein zentrales Anliegen des E-Assessment-NRW-Projekts war die Vernetzung der beteiligten Hochschulen. Auch die Empfehlungen betonen, dass Hochschulen nicht im Alleingang arbeiten sollten. Synergiepotenziale bestehen etwa bei:
- der gemeinsamen Beschaffung und Lizenzierung von Prüfungssoftware
- der gegenseitigen Nutzung von Prüfungsinfrastrukturen (z. B. in Flächenhochschulen)
- dem Austausch von Aufgabenpools und Itembanken
- der gemeinsamen Entwicklung von Qualitätsstandards
Kooperationsformate wie das E-Assessment-Netzwerk NRW können hier als institutionelle Grundlage dienen.
6. Qualitätssicherung und Evaluation
Wer E-Assessment einführt, muss auch messen, ob es funktioniert. Die Empfehlungen schlagen ein systematisches Evaluationskonzept vor, das sowohl die technische Zuverlässigkeit als auch die didaktische Wirksamkeit erfasst. Dazu gehören Prüflingsbefragungen nach Klausuren, Auswertungen von Systemlogs und regelmäßige Reviews der Prüfungsformate.
Was Hochschulleitungen jetzt tun können
Die Handlungsempfehlungen sind nicht als akademisches Dokument zu verstehen, sondern als praktische Checkliste. Für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Prüfungsämtern und Hochschulleitungen lassen sich daraus unmittelbar folgende Schritte ableiten:
- Bestandsaufnahme: Welche E-Assessment-Angebote existieren bereits an der eigenen Hochschule? Sind diese rechtlich abgesichert?
- Zuständigkeiten klären: Gibt es eine zentrale Koordinationsstelle? Wenn nicht – welche Einheit könnte diese Funktion übernehmen?
- Prüfungsordnungen prüfen: Erlauben bestehende Prüfungsordnungen elektronische Formate? Falls nicht, ist eine Anpassung einzuleiten.
- Infrastrukturplanung: Ist die technische Ausstattung für skalierbare E-Prüfungen geeignet?
- Vernetzung suchen: Welche Hochschulen in NRW sind weiter und könnten als Referenz dienen?
Fazit
Die Verankerung von E-Assessment an NRW-Hochschulen ist kein technisches, sondern ein Governance-Problem. Die Empfehlungen der Publikation „E-Assessment in der Hochschulpraxis" liefern dafür einen praxistauglichen Rahmen – von der rechtlichen Absicherung über die Organisationsstruktur bis hin zur Qualitätssicherung. Digitale Prüfungen Empfehlungen dieser Art entfalten ihre Wirkung aber nur dort, wo Hochschulleitungen sie auch tatsächlich als strategische Aufgabe begreifen und entsprechend handeln. Der rechtliche Rahmen in NRW ist vorhanden. Die Werkzeuge liegen auf dem Tisch. Was es jetzt braucht, ist institutioneller Wille.