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E-Assessment stärker vernetzen und kooperieren: Das Modell NRW als Vorbild

E-Assessment stärker vernetzen und kooperieren: Das Modell NRW als Vorbild

Digitale Prüfungen sind längst keine Zukunftsvision mehr – sie sind Realität an deutschen Hochschulen. Doch während einzelne Universitäten bereits umfangreiche Erfahrungen gesammelt haben, kämpfen andere noch mit denselben grundlegenden Fragen: Welche Software ist rechtssicher? Wie gestaltet man barrierefreie E-Klausuren? Wer haftet bei technischen Ausfällen? Genau hier zeigt sich, warum hochschulübergreifende Kooperation kein Nice-to-have ist, sondern eine strategische Notwendigkeit. Das Kooperationsmodell, das in Nordrhein-Westfalen über Jahre erprobt und weiterentwickelt wurde, liefert dafür wichtige Antworten – und könnte als Blaupause für andere Bundesländer dienen.

Was ein Netzwerk leisten muss

Ein E-Assessment Netzwerk ist mehr als ein Kreis von Hochschulen, die gelegentlich Erfahrungen austauschen. Wirksame Kooperation erfordert Struktur, gemeinsame Ziele und klare Verantwortlichkeiten. Im NRW-Modell haben sich dabei drei Kernfunktionen als besonders tragfähig erwiesen:

Wissenstransfer organisieren. Nicht jede Hochschule kann eigene Expertise in Datenschutzrecht, Prüfungsdidaktik, IT-Infrastruktur und Barrierefreiheit aufbauen. Ein Netzwerk macht es möglich, Spezialisierungen zu entwickeln und gezielt zu teilen. Eine Universität entwickelt Expertise in der technischen Anbindung von Prüfungssoftware an Identitätsmanagementsysteme – eine andere übernimmt die didaktische Begleitung. Das reduziert Doppelarbeit erheblich.

Standards gemeinsam entwickeln. Wenn mehrere Hochschulen ähnliche Prozesse etablieren müssen – etwa die rechtskonforme Archivierung digitaler Prüfungsunterlagen oder die Einwilligung von Studierenden bei Videoüberwachung – ist es sinnvoller, Musterverfahren gemeinsam zu erarbeiten als diese an jedem Standort neu zu erfinden. Einheitliche Mindeststandards schaffen zudem Vertrauen bei Studierenden und Lehrenden.

Politischen Gestaltungsraum öffnen. Einzelne Hochschulen haben gegenüber Ministerien und Regulierungsbehörden wenig Verhandlungsmacht. Ein koordiniertes Netzwerk kann als kollektive Stimme auftreten – und damit Rahmenbedingungen mitgestalten, die für alle vorteilhaft sind.

Strukturelemente des NRW-Ansatzes

Was das Modell in Nordrhein-Westfalen erfolgreich gemacht hat, lässt sich auf einige konkrete Strukturprinzipien zurückführen.

Koordinierende Einrichtung mit klarem Mandat

Das Netzwerk wurde nicht sich selbst überlassen. Mit dem Zentrum für Informations- und Medientechnologien (ZIM) der Universität Paderborn gab es eine koordinierende Stelle, die inhaltliche Impulse setzte, Tagungen organisierte und Publikationen verantwortete. Diese Rolle ist entscheidend: Ohne ein institutionelles Dach zerfallen Netzwerke oft in informelle Kontakte ohne nachhaltige Wirkung.

Thematisch strukturierte Arbeitsgruppen

Statt alle Themen im Plenum zu behandeln, bewährt sich die Arbeit in kleineren, thematisch fokussierten Gruppen – etwa zu Fragen der Prüfungsaufsicht, zur technischen Infrastruktur oder zur rechtlichen Absicherung. Diese Gruppen können gezielt Expertise zusammenziehen und konkrete Handreichungen entwickeln, die im Anschluss dem gesamten Netzwerk zur Verfügung stehen.

Einbindung zentraler Akteure außerhalb der Hochschulen

Datenschutzbeauftragte, Landesbehörden und externe Fachverbände spielen eine wichtige Rolle – nicht nur als Berater, sondern als aktive Teilnehmer. Die Einbindung des Hochschulforums Digitalisierung oder von Plattformen wie e-teaching.org schafft Anschluss an bundesweite Diskussionen und verhindert, dass regionale Netzwerke im eigenen Saft schmoren.

Dokumentation und Publikation als Netzwerkleistung

Ergebnisse müssen sichtbar werden – für die Netzwerkmitglieder selbst, aber auch für Hochschulen, die dem Netzwerk noch nicht angehören. Praxisberichte, rechtliche Leitfäden, Tagungsdokumentationen: Diese Veröffentlichungen sind das Gedächtnis eines Netzwerks und der wohl wichtigste Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Übertragbarkeit auf andere Bundesländer

Die Frage, ob das NRW-Modell auf andere Bundesländer übertragbar ist, lässt sich klar bejahen – allerdings mit einem wichtigen Vorbehalt: Strukturen lassen sich übertragen, Voraussetzungen müssen vor Ort geschaffen werden.

Kleinere Bundesländer mit weniger Hochschulen könnten ein engeres Netzwerk bilden, das thematisch breiter aufgestellt ist. Flächenstaaten wie Bayern oder Baden-Württemberg hingegen haben die kritische Masse, um spezialisierte Untergruppen zu bilden – ähnlich wie in NRW. In jedem Fall braucht es eine Hochschule oder Einrichtung, die bereit ist, die koordinierende Rolle zu übernehmen, und eine Förderstruktur, die zumindest in der Aufbauphase Ressourcen zur Verfügung stellt.

Besonders vielversprechend ist die Idee bundeslandübergreifender Kooperation in spezifischen Fragen – etwa beim Austausch über Erfahrungen mit bestimmten Prüfungssoftwarelösungen oder bei der Entwicklung gemeinsamer Qualitätskriterien. Hier könnten bestehende Strukturen wie die Digitale Hochschule NRW als Brücke zu anderen Landesnetzwerken fungieren.

Kooperation als Kulturaufgabe

Am Ende ist hochschulübergreifende Zusammenarbeit keine rein organisatorische, sondern auch eine kulturelle Frage. Hochschulen sind traditionell stark auf Autonomie bedacht – zu Recht, denn Profilbildung erfordert eigenständige Entscheidungen. Kooperation bei E-Assessment bedeutet aber keinen Souveränitätsverzicht. Im Gegenteil: Wer Routineaufgaben gemeinsam löst, gewinnt Ressourcen für das, was die eigene Einrichtung wirklich auszeichnet.

Das NRW-Modell hat gezeigt, dass Vertrauen zwischen Hochschulen entstehen kann, wenn Prozesse transparent sind und der Nutzen für alle Beteiligten klar erkennbar ist. Diese Grundbedingung gilt bundesweit – und sie ist erfüllbar.